Zum Recht auf Vergessenwerden

„Das Recht auf Vergessenwerden, auch (eher missverständlich) Recht auf Vergessen genannt, steht in einem engen Zusammenhang mit der informationellen Autonomie. Personenbezogene Daten, vor allem im Internet und im mobilen Bereich, sollen auf Wunsch der Benutzer gelöscht oder unzugänglich gemacht werden, damit diese nicht unzumutbar lange mit Aussagen und Vorfällen in Verbindung gebracht werden können.“ So beginnt ein neuer Beitrag im Wirtschaftslexikon von Springer Gabler, der am 12. Januar 2016 erschienen ist. Oliver Bendel schreibt am Ende auch aus der ethischen Perspektive: „Die Informationsethik untersucht, welche Personen das Recht auf Vergessenwerden in welcher Weise in Anspruch nehmen und welche moralischen Begründungen dafür gelten können sowie – mit anderer Schwerpunktsetzung auch ein Arbeitsgebiet der Informatik – welche technischen Umsetzungen adäquat sind.“ Der Beitrag kann über wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/recht-auf-vergessenwerden.html aufgerufen werden.

Abb.: Der Sand deckt alles zu