Wider die Widerspruchslösung

In der Schweiz wird die Widerspruchslösung bei der Organspende eingeführt. Dies hat ein Volksentscheid vom 15. Mai 2022 ergeben. Damit folgt man etwa Österreich. Auf der Website des Bundesamts für Gesundheit BAG heißt es: „Wer nach dem Tod keine Organe und Gewebe spenden möchte, muss dies künftig festhalten. Die neue Regelung gilt frühestens ab 2026.“ (BAG, 7. Dezember 2023) Auch Deutschland diskutiert im Sommer 2024 über die Widerspruchslösung. Diese ist aus mehreren Gründen unbefriedigend. So sollte sich jemand, dem Organe entnommen werden, ausdrücklich dazu entschieden haben. Immerhin handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff am eigenen, vielleicht sogar noch lebenden Leib (festgestellt werden muss der Hirntod). Viele werden aber nach der Einführung der Widerspruchslösung von dieser gar nichts wissen. Sie haben sich nicht informiert bzw. wurden nicht informiert. Was wäre eine befriedigende Lösung? Man könnte beispielsweise alle Einwohner an ihrem 18. Geburtstag anschreiben und eine schriftliche Entscheidung verlangen. Im Zuge dessen könnte eine umfassende Aufklärung stattfinden. Wer nicht auf ihn reagiert, wird wie im Rahmen der Widerspruchslösung behandelt. Ein weiteres Problem harrt der Lösung: Schon heute werden Deutsche, die in Österreich verunglücken, nach dem dort geltenden Recht behandelt. Es kann ihnen also ein Organ entnommen werden, obwohl sie dem gar nicht zugestimmt haben. Hier braucht es internationale Regelungen, und es sollte das gelten, was man in seinem Land – z.B. durch Beantwortung des Briefs – beschlossen hat. In jedem Falle kann man die Organspende selbst regeln, indem man einen Organspenderausweis mit sich führt, in dem man die Entnahme eines Organs oder mehrerer Organe erlaubt (und damit Leben rettet) oder eine Entnahme ausschließt.

Abb.: Organspendeausweise