Tierschutzmaßnahmen als Fortschritt und Hindernis

„Tierschutzmaßnahmen sind Maßnahmen zum Schutz von Tieren vor unnötigem Zufügen von Leid, Schmerzen und Verletzungen und vor willkürlichen Beeinträchtigungen durch Menschen. Insbesondere geht es um die artgerechte Behandlung und Haltung. Die Art selbst steht, anders als bei Maßnahmen im Artenschutz, nicht im Fokus. Es sind auch nicht alle Tiere angesprochen, sondern vor allem Wirbeltiere, etwa Säugetiere. Es ist zudem i.d.R. nicht das Ziel, Tierrechte so zu begründen und anzuwenden, dass Haltung und Tötung ausgeschlossen werden. Damit bleibt Tierschutz weit hinter den Anliegen von Tierrechtlern wie Peter Singer und Tom Regan zurück.“ Mit diesen Worten beginnt ein neuer Beitrag im Gabler Wirtschaftslexikon von Oliver Bendel. Am Ende heißt es: „Tierschutzmaßnahmen sind einerseits ein zentrales Anliegen einer Zivilisation, die diesen Namen verdient und nicht nur Menschen, sondern auch anderen Lebewesen ein Recht auf ein befriedigendes Leben ohne unnötiges Leiden zugesteht. Sie sind andererseits ein elementares Hindernis dabei, die Dinge weiterzudenken und einen Wechsel einzuleiten. Sie ändern letztlich nichts am Anthropozentrismus und nichts am Blick auf das Tier als etwas, das seiner Freiheit beraubt und einer Haltung, Tötung und Verwertung zugeführt werden darf.“ Daraufhin werden ausgewählte Themen zuständiger Bereichsethiken genannt. Der ganze Beitrag – erschienen ist er am 10. September 2024 – kann über wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/tierschutzmassnahmen-126554 aufgerufen werden.

Abb.: Ein Eichelhäher im Café Kevah, Big Sur

Grundlegende Erläuterungen zu Tierrechten

„Tierrechte sind individuelle Rechte, die Tieren aufgrund ihres Seins, genauer gesagt ihrer Empfindungsfähigkeit, ihrer Leidens- und Glücksfähigkeit oder ihres Bewusstseins zukommen, was einen Zusammenhang mit dem Menschsein herstellt. Ihnen gegenüber stehen die Pflichten von Menschen. Tierrechte können philosophisch bzw. ethisch hergeleitet und begründet sowie rechtlich festgeschrieben werden, etwa in einem Tierschutzgesetz.“ Mit diesen Worten beginnt ein neuer Beitrag im Gabler Wirtschaftslexikon von Oliver Bendel. Der Technikphilosoph und Wirtschaftsinformatiker gibt Beispiele für mögliche und tatsächliche Tierrechte, klärt die Rolle der Tierethik, geht auf Begründungen von Tierrechten ein und stellt die Frage nach dem Subjekt und Objekt der Moral. Am Ende – in „Kritik und Ausblick“ – werden einige Probleme genannt und mehrere Perspektiven eingenommen, auch die von technisch ausgerichteten Bereichsethiken: „Technikethik und Informationsethik untersuchen Phänomene wie Animal Enhancement und arbeiten mit Disziplinen wie Tier-Computer-Interaktion und Tier-Maschine-Interaktion zusammen.“ Der ganze Beitrag – erschienen ist er am 9. Juli 2024 – kann über wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/tierrechte-126472 aufgerufen werden.

Abb.: Vielen Tieren könnten Grundrechte zugestanden werden