Gutachten „Rechtliche Aspekte sozialer Roboter“

Monika Simmler und Olivia Zingg von der Universität St. Gallen haben sich in ihrem Gutachten „Rechtliche Aspekte sozialer Roboter“ der rechtstheoretischen, haftpflicht-, straf- und datenschutzrechtlichen Fragen angenommen, die sich beim Einsatz sozialer Roboter stellen. Aus der Zusammenfassung: „Die soziale Robotik ist eine vielversprechende technologische Innovation, welche das Leben vereinfachen und effizienter machen soll – in Gesundheitsinstitutionen, in der Bildung, im öffentlichen Raum oder im eigenen Haushalt. Unabhängig des konkreten Anwendungsfelds wirft die Emergenz von sozialen Robotern, die aufgrund ihrer Kapazitäten und Erscheinung in direkte soziale Interaktion mit uns treten, diverse rechtliche Fragestellungen auf. Diesen geht das Gutachten auf der Basis einer rechtsgebietsübergreifenden Analyse nach. Nach der Auseinandersetzung mit dem Begriff des sozialen Roboters werden einerseits die Grundlagen de lege lata des ‚Roboterrechts‘ erarbeitet, d.h. es wird festgestellt, was für rechtliche Rahmenbedingungen bereits bestehen. Andererseits wird diskutiert, welche Möglichkeiten de lege ferenda angezeigt sind und welcher Handlungsbedarf sich abzeichnet.“ (Simmler und Zingg 2021) Dem Gutachten wird die Definition sozialer Roboter zugrunde gelegt, die Oliver Bendel im Jahre 2020 entwickelt hat und die fünf Dimensionen unterscheidet. Es kann hier heruntergeladen werden.

Abb.: Pepper in einem Laden

Weder Heilsbringer noch Vorboten des Weltuntergangs

Den Eröffnungsvortrag beim 23. Berliner Kolloquium hielt Prof. Dr. Oliver Bendel. Der Informations- und Maschinenethiker widmete sich den ethischen und rechtlichen Herausforderungen, die der Einsatz von Pflegerobotern nach sich zieht. Diese liegen mehrheitlich als Prototypen vor. Allmählich kommen auch ernstzunehmende Produkte auf den Markt. Pflegeroboter übernehmen jetzt und künftig ganz unterschiedliche Aufgaben. Eine ethische und rechtliche Einordnung, die nicht im Ungefähren verbleibt, sollte nach Bendel ausgehen von konkreten Prototypen und Produkten, konkreten Aufgaben und Anwendungsgebieten, konkreten Rollen und Berufen und etablierten Begriffen. Beispiele für Prototypen und Produkte, die auf Assistenzfunktionen fokussieren, sind Pepper, Care-O-bot, Robear, Lio und P-Care. Prof. Dr. Oliver Bendel beschrieb sie und kam u.a. zum Schluss, dass sie tendenziell die persönliche Autonomie von Pflegebedürftigen stärken, sofern sie adäquat umgesetzt sind, sowie tendenziell die informationelle Autonomie von Pflegebedürftigen und -kräften gefährden. Nach dem Ethiker sprach der Japanologe Prof. Dr. Florian Coulmas.

Abb.: Der wissenschaftliche Leiter bei seinem Eröffnungsvortrag (Foto: Daimler und Benz Stiftung)

„Handbuch Maschinenethik“ erscheint in gedruckter Form

Die Maschinenethik arbeitet mit Künstlicher Intelligenz und Robotik zusammen. Sie bringt maschinelle Moral hervor und untersucht sie. Ausgangspunkt sind teilautonome und autonome Systeme, etwa selbstständig fahrende Autos, Serviceroboter, Kampfroboter und Chatbots. Das „Handbuch Maschinenethik“, herausgegeben von Prof. Dr. Oliver Bendel, liefert Grundlagen zur Maschinenethik, erkundet Anwendungsgebiete der Disziplin und stellt Prototypen moralischer Maschinen vor. Neben der Maschinenethik kommen Roboterethik und Rechtswissenschaft zu Wort. Die Beiträge des Handbuchs erscheinen seit 2017 und werden laufend über link.springer.com/referencework/10.1007/978-3-658-17484-2 veröffentlicht. Die Autorinnen und Autoren gehören zu den bekanntesten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Europa auf den Gebieten der Maschinenethik, der Roboterethik und des Roboterrechts. In gedruckter Form kommt das Buch mit allen 22 Beiträgen im Sommer oder Herbst 2019 heraus. Weitere Informationen über www.springer.com/gp/book/9783658174828.

Abb.: Das Cover des Handbuchs

Maschinen und Gesetz

Im Sommercasino Basel trafen beim Festival science+fiction vom 5. bis 7. Mai 2017 nationale und internationale Künstler und Wissenschaftler auf ein interessiertes Publikum. Am 6. Mai ging es um Roboterrecht und Maschinenethik. Beim Panel „Maschinen und das Gesetz“ wurde gefragt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Maschine zum rechtlichen Subjekt wird, ob es in naher Zukunft eines Maschinenrechts bedarf, oder ob sich Maschinen in unsere Rechtsprechung einfügen müssen, und welche Folgen sich ergeben, wenn in einer Mensch-Maschine-Interaktion etwas schief geht (z.B. wenn eine Hightech-Prothese ihren Träger oder Personen aus der Umgebung verletzt). Es moderierte Christoph Keller von SRF 2 Kultur, es diskutierten Wolfram Burgard (Professor für Autonomous Intelligent Systems, Universität Freiburg), Nadine Zurkinden (Postdoc für Strafrecht, Universität Basel) und Oliver Bendel (Professor für Wirtschaftsinformatik und Informationsethik, Hochschule für Wirtschaft FHNW). Am Abend sprach Gabriele Röger (Informatikerin, Universität Basel) über „Die Auswirkungen von KI auf den Arbeitsmarkt“, und Oliver Bendel stellte seinen LÜGENBOT vor, ein Beispiel für eine Münchhausen-Maschine; am Tag zuvor hatte die TagesWoche über das Projekt berichtet. Weitere Informationen über scienceandfiction.ch.

Abb.: Eingang des Sommercasinos Basel