Zahlreiche Fachzeitschriften verletzen Persönlichkeitsrecht und Wissenschaftsfreiheit

Zahlreiche Fachzeitschriften verlangen in ihren Autorenrichtlinien eine sogenannte gender- oder geschlechtergerechte Sprache. Zum Teil schreiben sie sogar Gendersternchen oder Doppelpunkt im Wortinneren vor. Damit werden nicht nur die Regeln der deutschen Rechtschreibung, sondern auch Persönlichkeitsrecht und Wissenschaftsfreiheit verletzt. Beispiele sind Suchtmagazin aus der Schweiz, SUCHT aus Deutschland und IM+io, „das Fachmagazin des August-Wilhelm Scheer Instituts“, ebenfalls aus Deutschland, unter der Verantwortung des Herausgebers Prof. Dr. Dr. h.c. mult. August-Wilhelm Scheer. In den Autorenrichtlinien von IM+io heißt es: „Bitte gendern Sie mit dem Gender-Doppelpunkt. Anstelle von ‚Autor‘ bzw. ‚Autorin‘ also ‚Autor:in‘.“ Auf Nachfrage eines Autors hin wurden weitere Optionen eingeräumt, die Verwendung genderneutraler Begriffe oder ein erklärender Hinweis am Ende des Textes. Auf die Feststellung hin, dass generische Formen genderneutral seien, kam keine Antwort. Ein erklärender Hinweis wiederum, warum man keine Standardsprache verwendet, ist nicht nur unnötig, sondern unsinnig. Kein Mitglied einer Sprachgemeinschaft muss sich für den allgemeinen Sprachgebrauch rechtfertigen. Sich selbst beschreibt man übrigens mit generischen Ausdrücken: „Die Redaktion der IM+io besteht aus Wissenschaftlern, Fachredakteuren und Journalisten.“ (Website IM+io) Die genannte Fantasiesprache wird nicht nur von Hochschulen, Instituten, Verlagen und Herausgebern benutzt und gefördert, sondern auch von Internet- und IT-Konzernen wie X Corp. (X, vormals Twitter) und Microsoft (LinkedIn, Outlook).

Abb.: In der Chefetage eines IT-Konzerns (Bild: Ideogram)