Grundlegende Erläuterungen zu Tierrechten

„Tierrechte sind individuelle Rechte, die Tieren aufgrund ihres Seins, genauer gesagt ihrer Empfindungsfähigkeit, ihrer Leidens- und Glücksfähigkeit oder ihres Bewusstseins zukommen, was einen Zusammenhang mit dem Menschsein herstellt. Ihnen gegenüber stehen die Pflichten von Menschen. Tierrechte können philosophisch bzw. ethisch hergeleitet und begründet sowie rechtlich festgeschrieben werden, etwa in einem Tierschutzgesetz.“ Mit diesen Worten beginnt ein neuer Beitrag im Gabler Wirtschaftslexikon von Oliver Bendel. Der Technikphilosoph und Wirtschaftsinformatiker gibt Beispiele für mögliche und tatsächliche Tierrechte, klärt die Rolle der Tierethik, geht auf Begründungen von Tierrechten ein und stellt die Frage nach dem Subjekt und Objekt der Moral. Am Ende – in „Kritik und Ausblick“ – werden einige Probleme genannt und mehrere Perspektiven eingenommen, auch die von technisch ausgerichteten Bereichsethiken: „Technikethik und Informationsethik untersuchen Phänomene wie Animal Enhancement und arbeiten mit Disziplinen wie Tier-Computer-Interaktion und Tier-Maschine-Interaktion zusammen.“ Der ganze Beitrag – erschienen ist er am 9. Juli 2024 – kann über wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/tierrechte-126472 aufgerufen werden.

Abb.: Vielen Tieren könnten Grundrechte zugestanden werden

Menschenrechte der Zukunft

„Menschenrechte sind individuelle Rechte, die jedem Menschen aufgrund seines Menschseins zukommen. Dieses beinhaltet seine Sterblichkeit, seine Empfindungsfähigkeit, seine Leidens- und Glücksfähigkeit und sein Bewusstsein, was es mit dem Sein von Lebewesen überhaupt verbindet.“ Mit diesen Worten beginnt ein neuer Beitrag im Gabler Wirtschaftslexikon von Oliver Bendel. Der Technikphilosoph und Wirtschaftsinformatiker geht auch auf „Menschenrechte der Zukunft ein“: „Angesichts der Entwicklungen in Robotik, Künstlicher Intelligenz (KI) und Neurowissenschaften müssen Menschen- und Grundrechte neu gedacht und gedeutet werden. Hightechprothesen und Exoskelette können genauso zum Menschen der Zukunft gezählt werden wie Brain-Computer-Interfaces (BCIs). Sie können daher in das Recht auf körperliche Unversehrtheit einbezogen werden. Zugleich können sie dieses Recht verletzen (oder in bestimmten Fällen dem Verbot von Folter zuwiderlaufen). Wenn BCIs im Zusammenspiel mit generativer KI in der Lage sein sollten, Gedanken zu lesen, ist die Freiheit von willkürlichen Eingriffen in die Privatsphäre in Frage gestellt. Neben Cyborgs sind umgekehrte oder umgedrehte Cyborgs von Relevanz, also Maschinen und Roboter, die mit biologischen Komponenten wie gezüchteten Nervenzellen oder lebender Haut ergänzt werden.“ Der ganze Beitrag – erschienen am 9. Juli 2024 – kann über wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/menschenrechte-126471 aufgerufen werden.

Abb.: Das Wahlrecht ist ein Menschenrecht