Laut Klägerin „ein guter Tag für das Urheberrecht und die Freiheit des Autors“

Immer wieder greifen Verlage, Medien und Herausgeber aus ideologischen Gründen in die Sprache ihrer Autoren und Autorinnen ein und verletzen dabei Urheber- und Persönlichkeitsrecht sowie – im entsprechenden Kontext – die Wissenschaftsfreiheit. Der Ethiker und Wirtschaftsinformatiker Prof. Dr. Oliver Bendel musste vor Jahren erleben, dass sein Beitrag „Die Spione im eigenen Haus“ – erschienen im Verlag Velbrück Wissenschaft („Ein weltoffenes Forum für die Humanwissenschaften“, zumindest nach eigener Einschätzung) – von der Herausgeberin gegen seinen Willen gegendert und in funktionaler wie ästhetischer Hinsicht zerstört wurde. Auch ein Austausch führte bei ihr nicht zu einem Sinneswandel – auf seine Aussage, seine Sprache gehöre ihm, meinte sie sinngemäß, das treffe nicht zu – seine Sprache gehöre der Gesellschaft. Er konnte lediglich noch den folgenden Vermerk am Ende erwirken: „Der Verfasser gebraucht kein Gendersternchen. Dieses wurde gegen seinen Willen in den Text eingefügt.“ Das schützt ihn freilich nicht davor, dass er zitiert und die Überarbeitung für seinen Ausdruck gehalten wird, was einer Rufschädigung gleichkommt. Fast wie eine Lappalie wirkt dagegen der Eingriff, gegen den die Autorin Sabine Mertens rechtlich vorgegangen ist. Ihr Text wurde von der Zeitschrift Training aktuell gegen ihren Willen an zwei Stellen gegendert. So wurde aus dem „Zeichner“ die „zeichnende Person“ gemacht. Der Verein Deutsche Sprache meldet nun: „Mit einem vollen Erfolg hat am 18. Mai 2022 vor dem Landgericht Hamburg das Verfahren gegen den Verlag ManagerSeminare (Bonn) geendet. … Der Richter habe bereits zu Beginn der Verhandlung klargestellt, dass eine konkrete Klage auf Einhaltung des Urheberrechts gute Aussichten auf Erfolg hätte.“ Es sei nach seiner Auslegung „unstrittig, dass hier gegen das Urheber- und Persönlichkeitsrecht verstoßen worden war, so Mertens“. Und weiter: „Die betreffenden Stellen werden im Online-Angebot des Verlages in den Originalzustand zurückversetzt, die Beklagten müssen 4/5 der Prozesskosten tragen.“ (Newsletter Verein Deutsche Sprache) Sabine Mertens wird mit den Worten zitiert, dies sei „ein guter Tag für das Urheberrecht und die Freiheit des Autors“. Neben dem Verein Deutsche Sprache berichten verschiedene Medien wie LTO über das Gerichtsurteil.

Abb.: Die Freiheit des Autors

Grundlagen zum Gendersternchen

„Mit dem Gendersternchen oder Genderstern (seltener ‚Gender-Star‘) versucht man – so das erklärte Ziel der Verwender – eine Berücksichtigung und Sichtbarmachung aller Geschlechter in der geschriebenen deutschen Sprache zu erreichen. Zu diesem Zweck fügt man es in Substantive und Adjektive sowie in oder zwischen unbestimmte und bestimmte Artikel ein. Im Information Retrieval – etwa bei der Suche in Fachdatenbanken oder mit Suchmaschinen im Internet – dient ein Sternchen (auch Asterisk genannt) als Platzhalter für ein Zeichen oder mehrere Zeichen. In der geschlechtergerechten Sprache soll es für weitere Geschlechter neben dem männlichen und weiblichen stehen, also für das, was man ansonsten als divers bezeichnet.» Mit diesen Worten beginnt ein neuer Beitrag im Gabler Wirtschaftslexikon von Oliver Bendel. Es wird dargestellt, welche Vor- und Nachteile das Gendersternchen nach der Meinung von Experten hat. Gezeigt wird, dass die übliche Praxis der Verwendung nicht geschlechtergerecht ist, da die männliche Form in vielen Fällen verschwindet. Am Ende wird die Perspektive der Ethik eingenommen. Der Beitrag ist am 28. April 2021 erschienen und kann über wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gendersternchen-123255 aufgerufen werden.

Abb.: Eine scherzhafte Verwendung des Gendersternchens in Zürich