Diskussion um die elektronische Person

Haben Roboter Rechte bzw. soll man sie mit Rechten ausstatten? Die eine Frage ist ethisch, die andere rechtlich deutbar. Oliver Bendel hält als Ethiker nichts von Rechten für Roboter. Dies können weder empfinden noch leiden, sie haben kein Bewusstsein, sie sind keine echten Personen, aber auch keine echten Lebewesen. Im Zivilrecht kann man, so seine Meinung, ohne weiteres eine elektronische Person konstruieren, die man verklagen kann und die dann haften muss (etwa über ein Budget, das sie hat, oder einen Fonds, mit dem sie verbunden ist). Einerseits ist das die Lösung für das Problem, dass sich in vielen Fällen kaum mehr eindeutig verantwortliche natürliche oder juristische Personen ausmachen lassen. Andererseits eben nicht, denn woher sollte das Geld kommen – wenn nicht von natürlichen und juristischen Personen, die mit dem Roboter in irgendeiner Verbindung stehen? Und bei selbstlernenden Systemen wie Tay wird es vollends kompliziert, wobei dieser Fall ins Strafrechtliche hineinreicht. Eine Gruppe von KI-Forschern, Philosophen, Theologen und Rechtswissenschaftlern hat sich in einem offenen Brief gegen die Schaffung des Status einer elektronischen Person gewandt, wie eine Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments sie dieses Jahr vorgeschlagen hat. Der Artikel „Streit um Rechte von Robotern“ stellt die unterschiedlichen Positionen dar. Er ist am 21. April 2018 in der Aargauer Zeitung erschienen und kann über www.aargauerzeitung.ch/leben/forschung-technik/streit-um-rechte-von-robotern-wer-haftet-wenn-etwas-schief-geht-132457958 aufgerufen werden.

Abb.: Braucht es eine elektronische Person?

Der Roboter im Recht

Anfang des Jahres war im Europäischen Parlament der Bericht „Civil Law Rules on Robotics“ vorgelegt und die Regulierung von Künstlicher Intelligenz und Robotik gefordert worden. Am 23. Februar 2017 fragte sich Zündfunk (Bayern 2) deshalb: „Welche Gesetze brauchen Roboter?“ Gregor Schmalzried hatte bereits am Morgen den Informations- und Maschinenethiker Oliver Bendel von der Hochschule für Wirtschaft FHNW zum Thema befragt, der das Dokument im Detail kannte, weil er es im vergangenen Jahr für einen Abgeordneten in Brüssel kommentiert hatte. Auch der Informatiker Matthias Althoff von der Technischen Universität München kam zu Wort. Der Beitrag stieg ein mit dem Vorschlag von Bill Gates, eine Robotersteuer einzuführen (wozu Oliver Bendel wiederholt seine Meinung geäußert hatte, auch im Deutschen Bundestag), und es wurde aus dem genannten Bericht zitiert. Matthias Althoff nahm Stellung zur elektronischen Person, die er im Moment für Science-Fiction hält, Oliver Bendel zu den Robotergesetzen von Asimov, darauf hinweisend, dass diese für die Fiktionalität, nicht die Realität entwickelt wurden. Die Sendung kann über www.br.de nachgehört werden.

Abb.: Wo muss man den Einsatz von Robotern regulieren?