Beitrag zu Privacy by Default

„Mit Privacy by Default soll durch entsprechende Voreinstellungen bei Diensten, Geräten und Systemen die Privatsphäre bewahrt und der Datenschutz sichergestellt werden. ‚Privacy‘ ist das englische Wort für Privatsphäre und Privatheit. Es wird auch mit Blick auf den Datenschutz verwendet. Der Besitzer bzw. Benutzer kann die Einstellungen in der Regel verändern und dadurch z.B. zusätzliche Funktionen freischalten, mit dem Risiko der Beeinträchtigung der Privatsphäre und der Preisgabe und Verarbeitung personenbezogener Daten.“ So beginnt ein neuer Beitrag im Wirtschaftslexikon von Springer Gabler von Oliver Bendel, erschienen am 8. Mai 2018. Es wird der Bezug zu Privacy by Design und zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ebenso hergestellt wie zur Informationsethik. Der Beitrag kann über wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/privacy-default-99475 aufgerufen werden.

Abb.: Bei Überwachungskameras gibt es kein Privacy by Default

Beitrag zur DSGVO

Im Wirtschaftslexikon von Springer Gabler ist am 8. Mai 2018 ein Beitrag zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erschienen. Er beginnt mit folgenden Worten: „Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinheitlicht die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Behörden und Vereine, die innerhalb der Europäischen Union einen Sitz haben. Die englische Entsprechung ist ‚General Data Protection Regulation (GDPR)‘, die offizielle Bezeichnung ‚Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG‘. Der Umgang mit Kunden- und Mitarbeiterdaten, Daten von Bürgern etc. wird im Zusammenhang mit dem Datenschutz in elf Kapiteln mit insgesamt 99 Artikeln geklärt.“ (Gabler Wirtschaftslexikon) Eingenommen wird auch die Perspektive der Informationsethik. Diese ist mit der Datenschutz-Grundverordnung über Begriffe wie „Recht auf Vergessenwerden“, „Informationsfreiheit“ und „informationelle Selbstbestimmung“ bzw. „informationelle Autonomie“ verbunden. Der Beitrag von Oliver Bendel kann über wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/datenschutz-grundverordnung-99476 aufgerufen werden.

Abb.: Die DSGVO hat Konsequenzen weit über die EU hinaus