Urteil des BGH zur Panoramafreiheit bei Drohnenbildern

Am 23. Oktober 2024 hat der BGH ein neues Urteil gesprochen. Der NDR schrieb am selben Tag dazu: „Mithilfe von Drohnen gemachte Fotos öffentlich zugänglicher Kunstinstallationen sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) urheberrechtlich unzulässig. Die Drohnen-Aufnahmen seien nicht von der sogenannten Panoramafreiheit gedeckt.“ (NDR, 23. Oktober 2024) Bereits am 18. Oktober 2024 hatte der Sender in seinem Hamburger Studio Prof. Dr. Oliver Bendel zum Thema befragt. Der Technikphilosoph und Wirtschaftsinformatiker hatte dafür plädiert, die Realität des modernen Menschen anzuerkennen, sein Cyborgdasein in der modernen Welt. Er trägt eine Brille, er steigt in Ballonen und Flugzeugen in den Himmel – und er steuert Drohnen durch die Lüfte. Ein Künstler muss damit rechnen, dass sein Kunstwerk im öffentlichen Raum aus allen Perspektiven wahrgenommen wird. Der BGH vermochte Gedankengängen dieser Art nicht zu folgen. Ein Ausschnitt aus dem Interview ist über die Website des NDR abrufbar.

Abb.: Diese Aufnahme von der Biennale di Venezia 2024 sollte legal sein