Rechtliche und ethische Überlegungen zu Clubhouse und Co.

„Audio-Chats oder Audio Chats sind Audioplattformen für Live-Events und -Diskussionen bzw. finden auf solchen Audioplattformen statt. Man spricht auch von Social Audio. Ab 2020 wurde Clubhouse bekannt, nach der Sprechweise des amerikanischen Anbieters ein ‚drop-in audio chat‘. Die App für Smartphones von Apple kann nur auf Einladung genutzt werden. Journalisten, Politiker und Influencer trugen ab Anfang 2021 wesentlich zur Verbreitung im deutschsprachigen Raum bei, dies trotz allgemein vorgetragener rechtlicher Bedenken.“ Mit diesen Worten beginnt ein Beitrag von Oliver Bendel, der am 22. Februar 2021 im Gabler Wirtschaftslexikon erschienen ist. Am Ende heißt es: „Audio-Chats wie Clubhouse wird Exklusivität vorgeworfen. Problematisch ist aber vor allem, dass Daten aus den Kontaktlisten der Benutzer weitergeleitet und verwertet werden, selbst von solchen Personen, die mit der App nichts zu tun haben. Zudem ist es möglich, die Gespräche mitzuschneiden. Eine chinesische Firma ist in das Streaming involviert, sodass die Partei Zugriff auf die Daten haben könnte. Nach Ansicht von Experten wird gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Dies ist ein Thema von Rechts-, Medien- und Informationsethik sowie der Rechtswissenschaft.“ Der Beitrag kann über wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/audio-chat-123247 aufgerufen werden.

Abb.: Ein etwas anderes Clubhouse

Über Clubhouse und Co.

„Eine Audioplattform ist eine internet- bzw. serverbasierte Plattform, auf der Tondateien (Audiofiles) angeboten, heruntergeladen und getauscht bzw. auditive Aufnahmen von Vorträgen, Gesprächen, Interviews etc. abgerufen werden können. Ausprägungen sind spezielle Content-Sharing- und Social-Media-Dienste sowie Musik- und Podcastplattformen. Die Musikplattformen sind heute häufig Musikstreamingdienste. Auch Tools für Live-Events und -Diskussionen sind verfügbar, wobei man diese im Prinzip genauso über internetbasierte Videokonferenzsysteme realisieren kann.“ So beginnt ein Beitrag von Oliver Bendel im Gabler Wirtschaftslexikon, der am 3. Februar 2021 erschienen ist. Eingegangen wird auch auf Clubhouse: „Ab 2020 wurde Clubhouse bekannt, nach der Sprechweise des amerikanischen Anbieters ein ‚drop-in audio chat‘ (andere benutzen den Begriff ’social audio‘). Die App für Smartphones von Apple kann nur auf Einladung genutzt werden. In den Räumen finden Live-Diskussionen statt.“ Am Ende heißt es: Problematisch ist … vor allem, dass Daten aus den Kontaktlisten der Benutzer weitergeleitet und verwertet werden, selbst von solchen Personen, die mit der App nichts zu tun haben, und dass nach Ansicht von Experten gegen die DSGVO verstoßen wird. Dies ist ein Thema von Rechts-, Medien- und Informationsethik sowie der Rechtswissenschaft.“ Der Beitrag ist über wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/audioplattform-123233 verfügbar.

Abb.: Eine neue App mit großen Problemen