Grundlegende Erläuterungen zu Tierrechten

„Tierrechte sind individuelle Rechte, die Tieren aufgrund ihres Seins, genauer gesagt ihrer Empfindungsfähigkeit, ihrer Leidens- und Glücksfähigkeit oder ihres Bewusstseins zukommen, was einen Zusammenhang mit dem Menschsein herstellt. Ihnen gegenüber stehen die Pflichten von Menschen. Tierrechte können philosophisch bzw. ethisch hergeleitet und begründet sowie rechtlich festgeschrieben werden, etwa in einem Tierschutzgesetz.“ Mit diesen Worten beginnt ein neuer Beitrag im Gabler Wirtschaftslexikon von Oliver Bendel. Der Technikphilosoph und Wirtschaftsinformatiker gibt Beispiele für mögliche und tatsächliche Tierrechte, klärt die Rolle der Tierethik, geht auf Begründungen von Tierrechten ein und stellt die Frage nach dem Subjekt und Objekt der Moral. Am Ende – in „Kritik und Ausblick“ – werden einige Probleme genannt und mehrere Perspektiven eingenommen, auch die von technisch ausgerichteten Bereichsethiken: „Technikethik und Informationsethik untersuchen Phänomene wie Animal Enhancement und arbeiten mit Disziplinen wie Tier-Computer-Interaktion und Tier-Maschine-Interaktion zusammen.“ Der ganze Beitrag – erschienen ist er am 9. Juli 2024 – kann über wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/tierrechte-126472 aufgerufen werden.

Abb.: Vielen Tieren könnten Grundrechte zugestanden werden