Automatisiertes Fahren in der Schweiz rechtlich möglich

„Ab dem 1. März 2025 ist automatisiertes Fahren in der Schweiz rechtlich möglich.“ (ASTRA, 27. Februar 2025) Dies meldete das Bundesamt für Strassen ASTRA am 27. Februar 2025. Zum Begriff selbst schreibt es in seinem Blog: „Automatisiertes Fahren bedeutet, dass Systeme unter bestimmten Bedingungen das Fahrzeug selbständig lenken, ohne menschliche Interaktion. Ein automatisiert fahrendes Fahrzeug kann insbesondere die Längs- und Querführung (lenken, beschleunigen, bremsen) übernehmen.“ (ASTRA, 27. Februar 2025) Allerdings ändert sich für die Schweiz durch die Regelung im Moment nichts. Wie im Blog lapidar festgestellt wird, gibt es bisher „kein Fahrzeug, das über ein in der Schweiz zugelassenes automatisiertes Fahrsystem verfügt“ (ASTRA, 27. Februar 2025). Die Autohersteller müssen ihre automatisierten Fahrzeuge also für die Schweizer Straßen genehmigen lassen. Es ist anzunehmen, dass dies in den nächsten Monaten geschieht.

Abb.: Ein Auto in der Schweiz