Zivile Drohnen bedrohen die zivile Luftfahrt

Ethik kann selten Probleme lösen. Sie kann aber auf Probleme und Konflikte aufmerksam machen. Im Februar 2015 erschien der Beitrag „Private Drohnen aus ethischer Sicht: Chancen und Risiken für Benutzer und Betroffene“ von Oliver Bendel in der Springer-Zeitschrift Informatik-Spektrum. Es wird darin ausgeführt, dass die private Drohne mit einer anderen Drohne, einem Flugzeug, einem Luftschiff oder einem Fesselballon zusammenstoßen und dadurch Menschen erschrecken oder verletzen kann. Sie kann, so der Artikel, abstürzen und in Lebewesen hineinfliegen. Selbst wenn sie nur wenige Kilogramm wiegt, hat ein Zusammenprall laut Oliver Bendel erhebliches Zerstörungspotenzial. Die verbreitete Vorgabe, dass man nur auf Sicht fliegen darf, womit die unvermittelte Sicht gemeint ist, mindere die Gefahr, beseitige sie aber nicht vollends. Was die Ethik nicht leisten kann, kann das Recht leisten. Von Anfang an hätte man größere Drohnen wie bewilligungspflichtige Waffen behandeln müssen. Inzwischen gibt es in mehreren Ländern entsprechende Verordnungen. Vielleicht hätte ein Vorfall wie in London Gatwick vermieden werden können. Der Beitrag kann hier heruntergeladen werden.

Abb.: Eine Drohne in der Luft